Beim Kältemittel für Wärmepumpen steht per 1. Januar 2027 eine gesetzliche Änderung an, die derzeit gerade bei Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern, die einen Heizungsersatz planen, für Verunsicherung sorgt. Viele künftige Kundinnen und Kunden fragen sich, ob sich eine Investition in eine Wärmepumpe jetzt noch lohnt oder ob man besser auf neue Geräte wartet. Die kurze Antwort: Es gibt bereits heute wie auch künftig passende Lösungen – ein Grund zum Abwarten besteht nicht.
Was bedeutet GWP bei Wärmepumpen?
Das Kältemittel ist das Arbeitsmedium im Kreislauf einer Wärmepumpe. Massgebend für seine Umweltwirkung ist das sogenannte GWP, das Global Warming Potential. Dieser Wert beschreibt, wie stark ein Kältemittel im Vergleich zu CO₂ zur Erderwärmung beiträgt, falls es freigesetzt wird – und soll deshalb möglichst tief sein. In Fachtexten und Datenblättern taucht der Wert meist nur als Abkürzung «GWP» auf, gemeint ist damit stets diese Kennzahl zur Klimawirkung des jeweiligen Kältemittels.
Was ändert sich ab 1. Januar 2027?
Ab diesem Datum gilt für die Inverkehrsetzung von Wärmepumpen eine strengere Limitierung des zulässigen GWP-Werts, als das heute der Fall ist. Für Geräte, die davor installiert werden, gilt diese neue Grenze nicht rückwirkend. Die neuen, konformen Produkte sind bereits in der Pipeline und längst bekannt – die Änderung kommt nicht überraschend.
Was das für Ihre bestehende oder neue Anlage bedeutet
Eine Wärmepumpe, die dieses Jahr installiert wird, darf über ihre gesamte Lebensdauer hinweg betrieben, gewartet und repariert werden – ganz ohne Einschränkung durch die neue Regelung. Die Gesetzgebung ist so ausgestaltet, dass ein Gerät seine volle Lebensdauer funktionieren darf. Wer heute eine Anlage in Betrieb nimmt, muss also nicht befürchten, in einigen Jahren keine Ersatzteile oder Reparaturen mehr zu bekommen.
Warum sich Kältemittel-Vorschriften laufend verschärfen
Kältemittel-Regelungen sind kein neues Thema: Frühere Kältemittel-Generationen hatten ein Ozonschädigungspotential und wurden deshalb bereits in der Vergangenheit schrittweise ersetzt. Der Fokus der aktuellen Verschärfung liegt nun auf dem GWP, also der Klimawirkung. Dass sich die zulässigen Grenzwerte alle paar Jahre verändern, ist in der Branche somit keine Überraschung, sondern eine kontinuierliche Entwicklung hin zu klimaschonenderen Kältemitteln.
TerraSol AG: Schon heute für die Regeln von morgen gerüstet
Als Fachpartner mit Zertifikat der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) verfolgen wir die Entwicklung der Vorschriften laufend mit. Die künftigen, ab 2027 konformen Lösungen sind bei uns bereits heute vorbereitet, sodass wir Sie sowohl mit den aktuellen als auch mit den kommenden Produkten kompetent beraten können – unabhängig davon, ob Sie dieses oder nächstes Jahr investieren möchten.
Unsere Empfehlung: Jetzt investieren statt abwarten
In der Kommunikation rund um dieses Thema entsteht häufig der Eindruck, gewisse Lösungen seien «bald nicht mehr erlaubt». Das ist für bestehende und aktuell installierte Anlagen schlicht nicht der Fall. Wer jetzt einen Heizungsersatz plant, kann die heutigen Produkte mit gutem Gewissen einsetzen, ohne spätere Einschränkungen bei Betrieb, Wartung oder Reparatur befürchten zu müssen.
Worauf Sie sich bei unserer Einschätzung verlassen können
Als Fachpartner der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) und Mitglied bei Swissteck, dem Branchenverband für Heizung und Sanitär, erhalten wir laufend die neusten Informationen zu Normen und gesetzlichen Vorgaben aus erster Hand. So können wir unsere Kundinnen und Kunden nicht nur zur aktuellen Rechtslage, sondern auch zu absehbaren Entwicklungen fundiert beraten.
Fazit
Die neue GWP-Regelung ab 2027 betrifft die Inverkehrsetzung künftiger Geräte, nicht den Betrieb bereits installierter Wärmepumpen. Wer heute investiert, ist rechtlich auf der sicheren Seite und kann die Anlage über ihre gesamte Lebensdauer nutzen.
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